Willkommen in der Anwaltskanzlei Ilona Winter-Grams – Ihre Rechtsanwältin am Steinhuder Meer!
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeiten liegen im Betreuungs- und Sozialrecht.
Das Betreuungsrecht ist Bestandteil des Familienrechts und hat seit 1992 die bis dahin geltenden Vorschriften zur Entmündigung und der Vormundschaft über volljährige Personen sowie der Gebrechlichkeitspflege ersetzt. Diese Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1896 ff. zu finden.
Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Die Entmündigung wurde ersatzlos gestrichen. Das Wichtigste an der neuen Regelung ist, dass der Betreute, wenn kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, weiterhin voll geschäftsfähig ist.